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Silke Berner, Geschäftsführung
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Datenschutz


§ 1 Geltung der Bedingungen
Die CASA CONSULT Finanzberatung übermittelt Daten zwischen kreditsuchenden Personen und gewerblichen Kreditanbietern via Internet. Die jeweiligen Daten der Vermittlungswilligen werden dabei an geeignete Kreditanbieter übermittelt. Die Datenübermittlungen von CASA CONSULT beschränkt sich maximal auf den jeweiligen Bestand der erfassten Kreditanbieter. CASA CONSULT bietet lediglich eine Dienstleistung an, ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Dieser hängt in erster Linie von den finanziellen und persönlichen Verhältnissen des jeweiligen vermittlungswilligen Kreditsuchenden ab. Die CASA CONSULT Finanzberatung kann nicht für eine erfolgreiche Kontaktaufnahme und für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten der Kreditanbieter garantieren. Die CASA CONSULT Finanzberatung schuldet lediglich das Bemühen um eine Kontaktvermittlung, nicht den Erfolg einer Kontaktvermittlung. Wir haften demzufolge nicht, falls mit den kontaktierten Kreditanbietern eine Kreditvereinbarung nicht getroffen werden kann.
Die Dienstleistung der CASA CONSULT Finanzberatung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Haftungsausschluss
Da ein Vermittlungserfolg von der CASA CONSULT Finanzberatung nicht geschuldet wird, sind Schadensersatzansprüche des Antragsstellers wegen erfolgloser Vermittlung ausgeschlossen. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen die Vermittlung erfolglos geblieben ist. Die Haftung der CASA CONSULT Finanzberatung für irgendwelcher Schäden, Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen, die dem Nutzer aufgrund der Verwaltung oder Weiterleitung seiner Daten oder dem Erhalten fremder Daten entstehen, ist ausgeschlossen.
Der Kunde versichert, dass die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und ihn persönlich und seine aktuelle finanzielle Situation beschreiben. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Wir sind daher nicht haftbar zu machen für Schäden, Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen, die dem Nutzer durch die Falschangaben eines anderen Nutzers entstehen.
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung sind gegen die CASA CONSULT Finanzberatung sowie auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
§ 3 Vermittlungsvergütung
Wird dem Antragsteller ein Kredit oder Darlehen von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt entstehen für den Antragsteller folgende Vergütungskosten: netto Kreditsumme 4,0 % Vermittlungsvergütung.
Die zu berechnende Höhe des Vermittlungsbetrages richtet sich nach dem Nettokreditbetrag, der vom einem Kreditgeber zur Verfügung gestellt wird. Werden zusätzlich noch nachträglich bereits bestehende Kredite, die nicht anfänglich in den beantragten Kreditbetrag einberechnet waren, bei anderen Banken abgelöst, so werden diese nachträglich zum beantragten Kreditbetrag aufgerechnet. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Auslagenerstattung 
I. Der Antragsteller ist damit einverstanden, dass die Firma CASA CONSULT Finanzberatung einmalig 10,40 € für Auslagen wie Telefon, Fax und Porto vom angegebenen Konto des Antragsteller abgebucht wird. 
1. bei falschen Angaben über die persönliche und die finanzielle Situation 2. bei nicht ausreichender Mitarbeit (§8 AGB), wie z.B. Beschaffung der geforderten Unterlagen etc. 3. bei nicht rechtzeitigem Rücktritt vom Kreditantrag.
Der Rücktritt gilt als rechtzeitig, wenn die postalische Bearbeitung durch die CASA CONSULT Finanzberatung und deren Kooperationspartner noch nicht aufgenommen wurde. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
II. Bei postalischer Bearbeitung betragen die Kosten für erforderlichen Auslagen 40 Euro.
§ 5 Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der CASA CONSULT Finanzberatung jederzeit geändert werden. Jeder Kunde verpflichtet sich daher, sich ständig über Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Jeder Kunde bestätigt mit Absenden des Kreditanfrageformulars, diese Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und sie anzuerkennen.
§ 6 Datenverarbeitungsklausel
Der jeweilige Vermittlungswillige willigt ein, dass die von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Datenverarbeitung geschieht unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetze und erfolgt, um eine positive Vermittlung zu ermöglichen.
Die CASA CONSULT Finanzberatung übermittelt in ihrem Ermessen diese Daten allein an gewerbliche in- und ausländische Finanzdienstleister und Banken und stellt dabei sicher, dass die personenbezogenen Daten des Kreditkunden gelöscht werden, sofern die weitere Speicherung nicht mehr notwendig ist.
§ 7 Gerichtstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schönberg.
§ 8 Mitarbeit des Antragsteller
I. Der Kreditantragsteller verpflichtet sich zur vollständigen Kooperation und Mitarbeit, d.h. den Anweisungen von der CASA CONSULT Finanzberatung und deren Kooperationspartner im Rahmen der Kreditbeschaffung und der angeforderten Unterlagen Folge zu leisten. Sollte durch Versäumnisse ( z. b. nicht Beibringen der angeforderten Unterlagen, fehlende Unterschriften, etc.) des Kreditantragstellers die Bearbeitung nicht fortgesetzt oder abgeschlossen werden können, so tritt § 4 AGB in Kraft. Der KreditantragssteIler hat die angeforderten Unterlagen unverzüglich beizubringen, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung durch die CASA CONSULT Finanzberatung oder deren Kooperationspartnern, ausgenommen es liegt eine genügende Entschuldigung des Antragsstellers Vor.
II. Die CASA CONSULT Finanzberatung ist berechtigt, die Bearbeitung als erfolglos im Rahmen des Absatzes I einzustellen, nachdem offensichtlich die Mitarbeit des Antragstellers zu unverhältnismäßigem hohen Aufwand führt oder der Antragssteller seine Mitarbeit nach Abs. I verzögert oder verweigert. Die CASA CONSULT Finanzberatung wird insoweit von ihrer Verpflichtung frei. Der Auftragnehmer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
§ 9 Schlußbestimmungen
Salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Angestellten der CASA CONSULT Finanzberatung sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, So wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen dadurch nicht berührt. Die Beteiligten haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftliche gleichwertige wirksame Bestimmung zu ersetzen.

 
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